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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT MIT INSERENTEN FÜR MIET UND VERKAUFSIMMOBILIEN
1. Allgemeines/Geltungsbereich
Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) für das durch die SIVA Ltd. (nachstehend SIVA genannt)
angebotene Immobilienmarketing von Miet und Verkaufsobjekten im Verhältnis zu den Anbietern solcher Objekte geregelt.
2. SIVA Dienstleistungen
Bei den Angeboten wird SIVA die auf der Grundlage der übermittelten Objektdaten erstellten Exposés online über das Internet
interessierten Nachfragern zur Verfügung stellen. Die Auswahl passender Nachfrager und passender Angebote obliegt SIVA. SIVA
ist bemüht, seine Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen und aktuelle Marktentwicklungen anzupassen. SIVA behält
sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und
unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind.
3. Angeben der Anbieter
Der Anbieter verpflichtet sich, die an SIVA übermittelten Informationen über das Angebot sorgfältig und wahrheitsgemäß
zusammenzustellen und SIVA unverzüglich zu informieren, wann das angebotene Objekt nicht mehr verfügbar ist. Weiterhin
verpflichtet sich der Anbieter nur Immobilienangebote, die sich in seinem eigenen Vermarktungsbestand befinden oder für die
er einen Vermarktungsauftrag hat, anzubieten. Für Inhalt und Richtigkeit der übergebenen Daten ist ausschließlich der
Anbieter verantwortlich. Hierbei muss er alle für die Entscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale der angebotenen
Immobilie wahrheitsgemäß angeben. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B.
Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Anbieter hält
SIVA von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber SIVA geltend gemacht werden. Das
umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
Angebotsgestaltungen, die ausschließlich dem Zweck dienen, die Aufmerksamkeit von Interessenten zu gewinnen, werden als
Missbrauch betrachtet und werden nach einmaliger Ankündigung von SIVA gelöscht. Solche Angebotsgestaltungen sind z.B.:
- Falsche und/oder fehlerhafte Angaben in der Objektadresse
- Exposés als Werbefläche für das eigene Unternehmen zu missbrauchen
- Interessenten durch unkonkrete oder gar falschen Angaben auf ein Angebot aufmerksam zu machen
- Die Weitervermittlung von Interessenten zu entgeltlichen Internet oder Telefondiensten
4. Verschwiegenheitspflichten
Die Rechte des Anbieters aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
Das Passwort, welches dem Anbieter den Zugang zum persönlichen Bereich und somit auch zur Datenerfassung ermöglicht, ist
vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
5. Verwendung von Informationen
Der Anbieter ist verpflichtet, die ihm aufgrund des Angebotes zugeleiteten Informationen über Nachfragen nur im Zusammenhang
mit dem beabsichtigten konkreten Immobiliengeschäft zu nutzen. Jede Weitergabe von Informationen an Dritte oder Nutzung der
Informationen zu anderen Zwecken ist verboten.
6. Courtageverlangen
Angebote, in deren Zusammenhang für den Fall des Geschäftsabschlusses eine Courtage verlangt wird, müssen dies im Angebot
ausdrücklich erwähnen und die Höhe der Courtage und den Courtageberechtigten nennen.
7. Speicherung von Daten
Die von dem Kunden an SIVA gegebenen Daten werden von SIVA zu den sich aus dem vorstehend genannten und sich aus dem
Kundenauftrag im Einzelnen ergebenen Zwecken gespeichert und verarbeitet. SIVA wird dabei die einschlägigen
Datenschutzbestimmungen beachten.
8. Gewährleistung, Haftung
Gewährleistungsansprüche gegen SIVA sind beschränkt auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Anbieter
nach Maßgabe des § 634 Nr. 3 BGB vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und nach Maßgabe des § 634 Nr. 4 BGB
Schadenersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Ein Recht auf Selbstvornahme im Sinne des § 634 Nr. 2 BGB
besteht nach fehlgeschlagener Nacherfüllung nur, soweit diese mittels der von SIVA zur Verfügung gestellten Softwaretools
für den Immobilienanbieter auf regulärem Wege möglich ist.
Jede Haftung von SIVA auf Schadenersatz - auch im Rahmen der Gewährleistung - ist ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht,
- für die Haftung wegen Vorsatzes,
- wenn ein Schaden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung von SIVA oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen droht,
- wenn ein Schaden durch SIVA grob fahrlässig oder durch dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist,
- für die Haftung wegen der Verletzung solcher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels
unverzichtbar sind,
- soweit SIVA eine Garantie für eine bestimmte Eigenschaft übernommen hat,
- für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Vergütung
Die Preise für die einzelnen SIVADienstleistungen richten sind nach der im Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden
Preisliste.
Im Falle einer automatischen Vertragslaufzeitverlängerung bestimmt sich die Vergütung für die durch die Verlängerung
hinzutretende Vertragslaufzeit jeweils nach der Preisliste, welche am ersten Tag nach der hinzutretenden Vertragslaufzeit
gilt. Zahlungen sind nach Rechnungserhalt sofort fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Zinsen
berechnet. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich SIVA vor, die eigene vertragliche Leistung, bis zur Beendigung des
Verzugs, zurückzuhalten.
10. Kündigung
Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Nettetal/Krefeld, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne
des § 38 ZPO ist.
12. Sonstige Bestimmungen
a. SIVA behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden
dem Nutzer per email zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugestand. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht
innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der email, gelten die geänderten AGB als angenommen. SIVA wird den Nutzer in der
email auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.
b. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses
Schriftformerfordernis.
c. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame
Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise
wirtschaftlich am nächsten kommt (Salvatorische Klausel).
Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
d. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
e. Die rechtlichen Beziehungen richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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