Über SIVA

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT MIT INSERENTEN FÜR MIET UND VERKAUFSIMMOBILIEN

1. Allgemeines/Geltungsbereich

Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) für das durch die SIVA Ltd. (nachstehend SIVA genannt) angebotene Immobilienmarketing von Miet und Verkaufsobjekten im Verhältnis zu den Anbietern solcher Objekte geregelt.


2. SIVA Dienstleistungen

Bei den Angeboten wird SIVA die auf der Grundlage der übermittelten Objektdaten erstellten Exposés online über das Internet interessierten Nachfragern zur Verfügung stellen. Die Auswahl passender Nachfrager und passender Angebote obliegt SIVA. SIVA ist bemüht, seine Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen und aktuelle Marktentwicklungen anzupassen. SIVA behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind.


3. Angeben der Anbieter

Der Anbieter verpflichtet sich, die an SIVA übermittelten Informationen über das Angebot sorgfältig und wahrheitsgemäß zusammenzustellen und SIVA unverzüglich zu informieren, wann das angebotene Objekt nicht mehr verfügbar ist. Weiterhin verpflichtet sich der Anbieter nur Immobilienangebote, die sich in seinem eigenen Vermarktungsbestand befinden oder für die er einen Vermarktungsauftrag hat, anzubieten. Für Inhalt und Richtigkeit der übergebenen Daten ist ausschließlich der Anbieter verantwortlich. Hierbei muss er alle für die Entscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale der angebotenen Immobilie wahrheitsgemäß angeben. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Anbieter hält SIVA von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber SIVA geltend gemacht werden. Das umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

Angebotsgestaltungen, die ausschließlich dem Zweck dienen, die Aufmerksamkeit von Interessenten zu gewinnen, werden als Missbrauch betrachtet und werden nach einmaliger Ankündigung von SIVA gelöscht. Solche Angebotsgestaltungen sind z.B.:

- Falsche und/oder fehlerhafte Angaben in der Objektadresse
- Exposés als Werbefläche für das eigene Unternehmen zu missbrauchen
- Interessenten durch unkonkrete oder gar falschen Angaben auf ein Angebot aufmerksam zu machen
- Die Weitervermittlung von Interessenten zu entgeltlichen Internet oder Telefondiensten


4. Verschwiegenheitspflichten

Die Rechte des Anbieters aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.

Das Passwort, welches dem Anbieter den Zugang zum persönlichen Bereich und somit auch zur Datenerfassung ermöglicht, ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.


5. Verwendung von Informationen

Der Anbieter ist verpflichtet, die ihm aufgrund des Angebotes zugeleiteten Informationen über Nachfragen nur im Zusammenhang mit dem beabsichtigten konkreten Immobiliengeschäft zu nutzen. Jede Weitergabe von Informationen an Dritte oder Nutzung der Informationen zu anderen Zwecken ist verboten.


6. Courtageverlangen

Angebote, in deren Zusammenhang für den Fall des Geschäftsabschlusses eine Courtage verlangt wird, müssen dies im Angebot ausdrücklich erwähnen und die Höhe der Courtage und den Courtageberechtigten nennen.


7. Speicherung von Daten

Die von dem Kunden an SIVA gegebenen Daten werden von SIVA zu den sich aus dem vorstehend genannten und sich aus dem Kundenauftrag im Einzelnen ergebenen Zwecken gespeichert und verarbeitet. SIVA wird dabei die einschlägigen Datenschutzbestimmungen beachten.


8. Gewährleistung, Haftung

Gewährleistungsansprüche gegen SIVA sind beschränkt auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Anbieter nach Maßgabe des § 634 Nr. 3 BGB vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und nach Maßgabe des § 634 Nr. 4 BGB Schadenersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Ein Recht auf Selbstvornahme im Sinne des § 634 Nr. 2 BGB besteht nach fehlgeschlagener Nacherfüllung nur, soweit diese mittels der von SIVA zur Verfügung gestellten Softwaretools für den Immobilienanbieter auf regulärem Wege möglich ist.

Jede Haftung von SIVA auf Schadenersatz - auch im Rahmen der Gewährleistung - ist ausgeschlossen.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht,

- für die Haftung wegen Vorsatzes,
- wenn ein Schaden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von SIVA oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen droht,
- wenn ein Schaden durch SIVA grob fahrlässig oder durch dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist,
- für die Haftung wegen der Verletzung solcher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels unverzichtbar sind,
- soweit SIVA eine Garantie für eine bestimmte Eigenschaft übernommen hat,
- für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.


9. Vergütung

Die Preise für die einzelnen SIVADienstleistungen richten sind nach der im Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preisliste.

Im Falle einer automatischen Vertragslaufzeitverlängerung bestimmt sich die Vergütung für die durch die Verlängerung hinzutretende Vertragslaufzeit jeweils nach der Preisliste, welche am ersten Tag nach der hinzutretenden Vertragslaufzeit gilt. Zahlungen sind nach Rechnungserhalt sofort fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Zinsen berechnet. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich SIVA vor, die eigene vertragliche Leistung, bis zur Beendigung des Verzugs, zurückzuhalten.


10. Kündigung

Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.


11. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Nettetal/Krefeld, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des § 38 ZPO ist.


12. Sonstige Bestimmungen

a. SIVA behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer per email zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugestand. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der email, gelten die geänderten AGB als angenommen. SIVA wird den Nutzer in der email auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.

b. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

c. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt (Salvatorische Klausel).

Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

d. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

e. Die rechtlichen Beziehungen richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

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