Service

SIVA Immo Kauf Begleiter – Unser Service für Kauf Interessenten

Sie träumen schon lange von Ihrem Traumhaus in Kroatien? Wir helfen Ihnen gerne, Ihren Traum zu verwirklichen.
Unsere Erfahrung hat uns gezeigt, dass es nicht einfach damit getan ist, einen Interessenten nach Kroatien an lokale Makler zu vermitteln. Wir schicken Sie nicht einfach nach Kroatien und lassen Sie allein auf die Suche gehen.
Bei uns erhalten Sie kostenlos eine Vor Ort Beratung ganz nach Ihren W ünschen. Wir besuchen Sie gerne und beraten Sie individuell.

Sollten Sie bei uns Ihr Traumhaus finden, begleiten wir Sie nach Ihren Wünschen von der ersten Besichtigung her bis hin zum Notarvertrag.
Die Regel bei deutschen Maklern und kroatischen Objekten reduziert sich darauf, dass Sie an kroatische lokale Makler vermittelt werden und dort mit diesen die Besichtigung und den Kauf abwickeln. Auch wir arbeiten mit den bekanntesten kroatischen Makleragenturen zusammen, was jedoch bei uns der Unterschied ist, ist dass wir Sie nicht nur vermitteln, sondern auch begleiten.
Sollten Sie noch fragen zum Umfang unseres Services haben, freuen wir uns auf Ihren Kontakt.


Kann Ich als Ausländer in Kroatien Immobilien Erwerben?


- WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGT EIN KÄUFER BEIM ERWERB VON IMMOBILIEN IN KROATIEN ?


• Einen Staatsangehörigkeitsnachweis der Republik Kroatien, der entweder mit einem Herkunftsnachweis, einem Reisepass oder einem Personalausweis der Republik Kroatien bewiesen werden kann. Ebenso wird auch eine Kopie dieser Dokumente bei Vorlage des Original akzeptiert.


- KÖNNEN AUSLÄNDISCHE STAATSBÜRGER IMMOBILIEN IN KROATIEN ERWERBEN ?

• Ja. Dazu benötigen sie eine Zustimmung des Ministeriums für Rechtswesen und des Ministeriums für Auslandsfragen. Diese Zustimmung können Bürger der Staaten beantragen mit denen Kroatien ein Reziprozitätsabkommen unterzeichnet hat und in Ausnahmefällen auch Bürger anderer Staaten. Das Verfahren ist wie folgt: Wenn sich ein Ausländer dafür entschließt eine Immobilie in Kroatien zu erwerben, muss zuerst ein Kaufvertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen werden. Dieser kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht notariell beglaubigt werden. Der Vertrag wird danach, mit anderen nötigen Unterlagen an das Auswärtige Ministerium in Zagreb gesandt. Nachdem dieses Ministerium seine Zustimmung erteilt, kann das Eigentum in das Grundbuch beim entsprechenden Landgericht auf den Namen des Käufers eingetragen werden und die Erwerbssteuer entrichtet werden. Ausländer die ein Gewerbe in Kroatien zu gründen planen, oder schon eins gegründet haben, können im Namen dieser Gesellschaft frei Immobilien erwerben.

- KÖNNEN AUSLÄNDER IN KROATIEN IMMOBILIEN VERKAUFEN ?

• Alle natürlichen und juristischen Personen können ohne Probleme in der Republik Kroatien Immobilien verkaufen.



- WIE HOCH IST DIE ERWERBSSTEUER FÜR IMMOBILIEN IN
KROATIEN ?

• Diese ist einheitlich auf 5% des vertraglichen Immobilienwertes festgelegt. Dieser Steuersatz bezieht sich auf alle Immobilien und alle Immobiliengeschäfte. Der zu zahlende Steuerbetrag wird aufgrund des Kaufpreises der Immobilie aus dem Vertrag und einer Wertschätzung seitens des befugten Steueramtes in dessen Gebiet sich die Immobilie befindet festgesetzt. Gemäß des Gesetzes wird Erwerbssteuer entweder vom Käufer oder dem Verkäufer in seinem Namen bezahlt, je nach Absprache der Parteien.

- WIE HOCH IST DIE STEUER BEI EINEM IMMOBILIENAUSTAUSCH ?

• Ebenso 5% , aber hier bezahlt jeder der Inhaber der Immobilie 5% des Wertes seiner Immobilie bei Austausch.

 

- WANN MUSS DIE ERWERBSSTEUER AUF IMMOBILIEN ENTRICHTET WERDEN ?

• Nach Abschluss des Kaufvertrages muss der Käufer den Immobilienkauf beim zuständigen Steueramt binnen 30 Tagen nach dem Vertragsabschluß anmelden. Der öffentliche Notare ist ebenso verpflichtet, eine Kopie des Kaufvertrages an das Steueramt zu senden. Der Käufer muss binnen 15 Tagen nach Eingang des Bescheides über zu entrichtende Erwerbssteuer vom Steueramt, diese Steuer bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges, werden für jeden Tag der Verspätung Verzugszinsen berechnet.

- ZAHLT DER VERKÄUFER BEIM IMMOBILIENVERKAUF STEUERN ?

• Nein. Er bezahlt Steuer nur im Falle, dass er die Immobilie vor dem Ablauf von drei Jahren nachdem er sie erworben hat verkauft und zwar zu einem Preis der höher ist als der Beschaffungspreis. In diesem Falle ist er verpflichtet auf die Differenz zwischen dem Erwerbs- und Verkaufspreis 35% Einkommenssteuer und Lokalsteuer nach jeweilig gültigen Gemeindesätzen zu bezahlen.

- MUß DER KÄUFER (NEBEN DEM VERKÄUFER) SEINE UNTERSCHRIFT AUF DEM KAUFVERTRAG BEGLAUBIGEN LASSEN ?

• Dies obliegt seinem freien Willen.

- WIEVIEL ANZAHLUNG MUß MAN BEI VERTRAGSABSCHLUß (Vorvertrag oder Kaufvertrag) ENTRICHTEN ?

• Üblich sind 10% des Vertragspreises oder nach Absprache der Vertragsparteien.

- IST ES MÖGLICH EINEN KAUFVERTRAG IM AUSLAND ZU BEGLAUBIGEN?

• Ja. Aber wir empfehlen die Vertragsbeglaubigung in einer Botschaft oder einem Konsulat der Republik Kroatien durchzuführen. Falls Sie den Vertrag bei einem ausländischen Notar beglaubigen lassen, muss diese Beglaubigung durch einen Gerichtsdolmetscher in die kroatische Sprache übersetzt werden.

- KANN MAN DIE IMMOBILIENERWERBSSTEUER AUCH IN AUSLANDSWÄHRUNG BEZAHLEN ?

Die Steuer wird per Bank - oder Postüberweisung bezahlt. Im Falle von Zahlung in ausländischer Währung, wird diese nach jeweils gültigem- mittleren Wechselkurs der Nationalbank Kroatien am Tage der Zahlung in Kuna umgerechnet.

 

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